Ehescheidung
Eine Scheidung muss beim zuständigen Gericht des Wohnorts beantragt werden. Das Gericht leitet das Scheidungsurteil über das Zivilstandsamt an die Einwohner- und Fremdenkontrolle des Wohnorts weiter.
Namensänderung nach Scheidung
Möchten Sie Ihren ledigen Namen wieder annehmen? Eine Namenserklärung ist beim Zivilstandsamt des Wohn- oder Heimatorts zu beantragen. Teilen Sie der Einwohner- und Fremdenkontrolle möglichst rasch nach der Ehescheidung mit, ob eine Namensänderung erfolgt.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | +41 (0)31 818 57 57 | info@toffen.ch |