Kopfzeile

Inhalt

Trinkwasserversorgung

Die Bauverwaltung ist zuständig für den Bau und Unterhalt der öffentlichen Wasserversorgungs- und die Brandschutzanlagen sowie deren Betrieb. Sie gewährleistet Sicherheit und Qualität des unverzichtbaren, wichtigsten Lebensmittels.

Das Wasser in Toffen stammt von den zwei Quellen Sygart und Breitlohn sowie aus dem Grundwasserpumpwerk. Es wird über die beiden Reservoire ins Wasserversorgungsnetz eingespiesen. Die bezogene Wassermenge wird in den Haushaltungen und Betrieben mit Wasserzählern gemessen. Die Verrechnung erfolgt durch eine Verbrauchsgebühr pro m3 und einer zusätzlichen jährlichen Wassergrundgebühr.

Trinkwasserqualität
Die Trinkwasserversorgung Toffen hat letztmals am 31. Oktober 2024 das Trinkwasser untersucht. Die Ergebnisse der einzelnen Proben entsprechen sowohl bakteriologisch als auch physikalisch und chemisch allesamt den gesetzlichen Anforderungen.

Gesamthärte:         34 - 39 französische Grade (°f), hart

 

Probe entnahmestellen

 

Reservoir Sygart

Reservoir Breitlohn Schulhaus Hang Max. Toleranzwerte
           
Gesamthärte   39,16 °f  38,98 °f 36,49 °f 50,0 °f
Chlorid (Cl)   9,10 mg/l 13,68 mg/l 9,41 mg/l 200,0 mg/l
Nitrat (NO3)   24,27 mg/l 24,86 mg/l 24,55 mg/l 40,0 mg/l
Sulfat (SO4)   12,69 mg/l 8,72 mg/l 12,74 mg/l 200,0 mg/l
Calcium   114.0 mg/l 110,0 mg/l 114,0 mg/l  
Magnesium   8,56 mg/l 11,4 mg/l 9,07 mg/l  

 

Wichtige Information

Die Überschreitung des Höchstwertes für Chlorothalonil-Metaboliten stellt keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung dar. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Trinkwasser mit mehr als 0,1 μg/l Chlorothalonil-Metaboliten bedenkenlos konsumiert werden kann.

Die Einstufung der Metaboliten als „relevant“ basiert auf einer EU-Leitlinie zur Bewertung von Pestizid-Metaboliten im Grundwasser. Alle Metaboliten eines Wirkstoffs werden als relevant eingestuft, wenn die ursprüngliche Substanz als möglicherweise gesundheitsschädlich gilt. Der festgelegte Höchstwert von 0,1 μg/l wurde dabei rein vorsorglich und unabhängig von toxikologischen Untersuchungen extrem niedrig angesetzt.

Allgemeine Informationen zu Chlorothalonil

Der Schutz der Gesundheit unserer Konsumentinnen und Konsumenten hat oberste Priorität. Leitungswasser in der Schweiz kann bedenkenlos getrunken werden.

Der Nachweis von Chlorothalonil-Metaboliten sowie das Verbot des Wirkstoffs zeigen, dass die Überwachung und Kontrolle des Trinkwassers funktionieren. Notwendige Maßnahmen werden umgehend ergriffen, um die hohe Wasserqualität zu gewährleisten.

Unser Trinkwasser unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben gemäß der Verordnung über „Trinkwasser und Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen“ (TBDV).

  • Die Grenzwerte für Pestizidwirkstoffe (0,1 Mikrogramm pro Liter) wurden bewusst niedrig angesetzt, um jegliche Gesundheitsrisiken auszuschließen (Vorsorgeprinzip). Unser Ziel ist ein möglichst reines Trinkwasser ohne Fremdstoffe.
  • Die toxikologischen Eigenschaften der einzelnen Metaboliten spielen bei der Festlegung des Höchstwertes keine Rolle. Studien zeigen, dass die in der Schweiz gemessenen Konzentrationen keine gesundheitliche Gefahr darstellen. Das Hauptproblem ist ein Qualitätsaspekt, der mittelfristig gelöst werden muss.

 

Eine entscheidende Maßnahme wurde bereits umgesetzt: Seit Januar 2020 ist Chlorothalonil in der Schweiz verboten. Dadurch sinkt die Belastung des Grundwassers kontinuierlich. Es wird jedoch noch einige Jahre dauern, bis die Metaboliten vollständig verschwunden sind.

Umsetzung der Weisung des BLV im Kanton Bern

Am 15. Juli 2024 informierte das Amt für Wasser und Abfall (AWA) die Wasserversorger im Kanton Bern über die Umsetzung der Weisung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Die Maßnahmen umfassen:

  • Eine Bestandsaufnahme der Belastungssituation
  • Vorgehensweise zur Messung von Chlorothalonil-Abbauprodukten
  • Kommunikation und Information der Wasserbezüger
  • Erarbeitung geeigneter Massnahmen

 

Massnahmen der Wasserversorgung Toffen

Die Wasserversorgung Toffen führt ein gezieltes Probenahmeprogramm durch, um die Belastung in den einzelnen Wasserfassungen zu ermitteln. Untersucht werden die Quellen Breitlohn, Sygart sowie das Grundwasserpumpwerk Grossmatt.

Basierend auf den Ergebnissen werden mögliche Massnahmen geprüft, etwa die Mischung mit unbelastetem Wasser aus anderen Quellen.

Zusätzlich findet ein regelmässiger Austausch mit dem Kanton sowie weiteren Wasserversorgungen statt. Die Messergebnisse der Trinkwasserproben werden laufend auf der Webseite der Gemeinde Toffen veröffentlicht.

 

 

Grundwasserpumpwerk Grossmatt

Quellen Breitlohn

Quellen Sygart

Netz

Grenzwert

Einheit

Datum der Proben

12.03.2025

12.03.2025

12.03.2025

12.03.2025

 

 

Chlorothalonil Sulfonsäure R 417888

<0.01

<0.01

0.016

0.014

0.1

μg/L

Chlorothalonil Sulfonsäure R 471811

0.117 *

<0.01

0.175

0.155

0.1

μg/L

Chlorothalonil-Metabolit SYN507900

<0.01

<0.01

<0.01

<0.01

0.1

μg/L

             

Datum der Proben

25.06.2024

 

 

 

 

 

Chlorothalonil Sulfonsäure R 417888

<0.01

 

 

 

0.1

μg/L

Chlorothalonil Sulfonsäure R 471811

0.12

 

 

 

0.1

μg/L

Chlorothalonil-Metabolit SYN507900

<0.01

 

 

 

0.1

μg/L

             

Datum der Proben

 

 

 

01.05.2024

 

 

Chlorothalonil Sulfonsäure R 471811

 

 

 

0.223

0.1

μg/L

             

Datum der Proben

22.06.2022

 

22.06.2022

 

 

 

Chlorothalonil Sulfonsäure R 417888

<0.02

 

<0.04

 

0.1

μg/L

Chlorothalonil Sulfonsäure R 471811

0.1 *

 

0.61

 

0.1

μg/L

Chlorothalonil-Metabolit SYN507900

<0.01

 

<0.01

 

0.1

μg/L

* Hinweis zu den Untersuchungen

Ein chemischer oder physialischer Messwert ist nicht konform wenn er, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit, einen Höchstwert überschreitet bzw. einen Mindestwert unterschreitet. Bei mikrobiologischen Prüfverfahren ist die Messunsicherheit in den gesetzlichen vorgegebenen mikrobiologischen Kriterien inbegriffen

 

Tarife

jährliche Verbrauchsgebühr in Franken (exkl. MwSt.)
pro m3 Wasserverbrauch 1.50
jährliche Grundgebühr in Franken (exkl. MwSt.)
Einfamilienhaus 100.00
Zwei- oder Mehrfamilienhaus
(pro Wohnung)
80.00
Betrieb mit j. Verbrauch bis 499 m3 100.00
Betrieb mit j. Verbrauch bis 999 m3 140.00
Betrieb mit j. Verbrauch über 1'000 m3 180.00
einmalige Anschlussgebühren in Franken (exkl. MwSt.)
pro Loading Unit (LU) 150.00
Hydrantenlöschschutz pro m3 4.00


Wasserbezug ab Hydranten
Der Wasserbezug ab Hydranten ist gemäss Artikel 31 des Wasserversorgungsreglements Gemeinde Toffen untersagt:

  • "Jede Wasserentnahme ausser zu Löschzwecken ist untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Kommission."
  • "Die Hydranten und Schieber sind vor Beschädigungen zu schützen und müssen jederzeit zugänglich sein."


Gewässer- und Grundwasserschutz
Das kantonale Amt für Wasser und Abfall (AWA) ist der Ansprechpartner für Gewässerschutzfragen. Informationen finden Sie auf der Gewässerschutzkarte.

Erdwärme
Für den Entzug von Wärme aus Boden und Untergrund ist eine Gewässerschutzbewilligung des kantonalen Amtes für Wasser und Abfall (AWA) erforderlich. Hier finden Sie die nötigen Informationen und Hinweise zum Thema.

Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfachs
Der SVGW ist die Wissens-, Fach- und Netzwerkorganisation der Schweizer Gas- und Wasserversorgungen. Er trägt massgebend zur einwandfreien und nachhaltigen Versorgung mit Erdgas und Trinkwasser bei. Der SVGW vertritt seit 140 Jahren die Interessen seiner Gas- und Wasserversorger und erarbeitet zukunftsgerichtete Lösungen für gemeinsame Probleme seiner Mitgliedsunternehmen. Erfahren Sie mehr zur Wasserversorgung Toffen.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Telefon Kontakt
Bauverwaltung +41 (0)31 818 57 50 marc.lobsiger@toffen.ch
Name Download
Icon