Baupolizei; Baukontrolle
Die Ausführung eines bewilligten Bauprojekts wird durch die Abteilung Bau kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass Bauvorschriften eingehalten werden und die Bauprojekte mit den bewilligten Plänen übereinstimmen.
Werden Verstösse gegen die Bestimmungen des Baureglements oder der Baubewilligung festgestellt, kann die Baubewilligungsbehörde die Baueinstellung verfügen und wenn nötig weitere Schritte einleiten.
Als Bauherrin oder Bauherr sind Sie verpflichtet, Baubeginn und Bauende eines Bauprojekts der Gemeinde zu melden. Nur so können die nötigen Kontrollen rechtzeitig durchgeführt werden.
Werden Verstösse gegen die Bestimmungen des Baureglements oder der Baubewilligung festgestellt, kann die Baubewilligungsbehörde die Baueinstellung verfügen und wenn nötig weitere Schritte einleiten.
Als Bauherrin oder Bauherr sind Sie verpflichtet, Baubeginn und Bauende eines Bauprojekts der Gemeinde zu melden. Nur so können die nötigen Kontrollen rechtzeitig durchgeführt werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | +41 (0)31 818 57 50 | marc.lobsiger@toffen.ch |
Name | Download |
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