eUmzug.ch - seit Oktober 2024 in Toffen möglich
1. Oktober 2024
eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz ( Art. 11 RHG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
eUmzug ist seit anfangs Oktober 2024 in Toffen möglich.