Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn sich Personen über ihre Handlungsfähigkeit (beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden) ausweisen müssen, benötigen sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Das Gesuch erfolgt bei der örtlich zuständigen KESB direkt am Schalter, per Post oder per Mail.
Zuständige KESB für die Gemeinde Toffen:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Süd (KESB)
Tägermattstrasse 1
Postfach 1224
3110 Münsingen
Telefon 031 635 21 00
info.kesb-ms@jgk.be.ch
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Süd (KESB)
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | +41 (0)31 818 57 57 | info@toffen.ch |