Todesfall
Bei einem Todesfall zu Hause ist sofort ein Arzt beizuziehen (Todesbescheinigung). Beim Aufenthalt in einem Heim/Spital erfolgt dies durch den Heim-/Spitalarzt.
Informieren Sie einen Bestattungsdienst Ihrer Wahl. Sie/er wird die weiteren Arbeiten übernehmen.
Die ärztliche Todesbescheinigung, die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sind beim
Zivilstandsamt Bern-Mittelland
Laupenstrasse 18a
3008 Bern
031 635 42 00
za.bm.zbd@be.ch
einzureichen. Das Zivilstandsamt stellt die Anmeldebestätigung eines Todesfalles aus.
Wünschen Sie eine kirchliche Abdankung, nehmen Sie bitte mit der Pfarrerin/dem Pfarrer Kontakt auf.
Gestützt auf übergeordnetes Recht ist innert sieben Tagen nach dem Tod durch die Gemeinde ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeindeschreiberin/beim Gemeindeschreiber (031 818 57 51).
Preis
Fr. 50
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Merkblatt_Todesfall_genehmigt_2021.docx.pdf (PDF, 313.87 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Todesfall_genehmigt_2021.docx.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindeschreiberei | +41 (0)31 818 57 57 | info@toffen.ch |