Datenschutz
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gemeinde Personendaten der Einwohnerinnen/Einwohner, des Personals sowie von Firmen speichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergibt. Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gemeinde eingehalten.
Am 02.12.2013 erliess die Gemeindeversammlung das kommunale Datenschutzreglement. Nach Gemeindeordnung (Artikel 30) ist die Rechnungsprüfungskommission (RPK) Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Einmal jährlich wird der Gemeindeversammlung Bericht erstattet.
Präsident der RPK ist Hanspeter Stübi.
Am 02.12.2013 erliess die Gemeindeversammlung das kommunale Datenschutzreglement. Nach Gemeindeordnung (Artikel 30) ist die Rechnungsprüfungskommission (RPK) Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Einmal jährlich wird der Gemeindeversammlung Bericht erstattet.
Präsident der RPK ist Hanspeter Stübi.
Zugehörige Objekte
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