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Ehescheidung

Eine Scheidung muss beim zuständigen Gericht des Wohnorts beantragt werden. Das Gericht leitet das Scheidungsurteil über das Zivilstandsamt an die Einwohner- und Fremdenkontrolle des Wohnorts weiter.

Namensänderung nach Scheidung
Möchten Sie Ihren ledigen Namen wieder annehmen? Eine Namenserklärung ist beim Zivilstandsamt des Wohn- oder Heimatorts zu beantragen. Teilen Sie der Einwohner- und Fremdenkontrolle möglichst rasch nach der Ehescheidung mit, ob eine Namensänderung erfolgt.

 

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